Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren müssen sich laut Jugendarbeitsschutzgesetz vor Aufnahme ihrer Berufsausbildung einer medizinischen Untersuchung (JARBS-Untersuchung) unterziehen. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die gewünschte berufliche Tätigkeit medizinisch auch möglich ist. Für nähere Informationen sprechen Sie uns an.